Für die Zeit der Bewerbung und für die ersten Wochen Ihres neuen Arbeitsverhältnisses können Sie zusätzliche Leistungen beantragen, die Ihnen den beruflichen Einstieg erleichtern. Zu den Förderleistungen des Jobcenters für erwerbsfähige Hilfebedürftige zählen unter anderem:
Wenn Sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis antreten, ist eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung für die erste Zeit möglich. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung („Kann-Leistung“).
Falls Ihnen für die Arbeitsaufnahme eine entscheidende Qualifikation / Zertifizierung fehlt, kann diese vom Jobcenter gefördert werden. Entscheidend ist, dass Sie ohne die Qualifizierung diese oder eine alternative Arbeitsstelle nicht antreten können. Eine Förderung kann z. B. von einer Einstellungszusage eines Arbeitgebers / einer Arbeitgeberin abhängig gemacht werden.
Das Vermittlungsbudget ist ebenfalls eine Ermessensleistung. Typische Ausgaben, die in diesem Rahmen von Ihrem Jobcenter übernommen werden, sind:
Förderleistungen, wie z. B. die Erstattung von Bewerbungskosten, müssen Sie im Vorfeld beantragen. Wenn die Kosten bereits entstanden sind, können Sie keinen rückwirkenden Antrag mehr stellen. Im Optimalfall bringen Sie dieses Thema gleich dann zur Sprache, wenn es um Ihre Eingliederungsvereinbarung geht.