Geld oder geldwerte Leistungen, die Sie erhalten, werden als Einkommen bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruchs angerechnet.
Dazu zählen insbesondere:
Ihr anrechenbares Einkommen kann sich verringern z. B. durch:
Nicht als Einkommen auf Leistungen angerechnet werden z. B.:
Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie in allen Fragen rund um Ihre persönliche Situation.