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Einkommen

Geld oder geldwerte Leistungen, die Sie erhalten, werden als Einkommen bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruchs angerechnet.

Dazu zählen insbesondere:

  • Löhne oder Gehälter (netto)
  • Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
  • Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
  • Kindergeld
  • Renten (z. B. Halbwaisenrente, Witwenrente)
  • Zinsen und Erträge (z. B. aus Mieteinnahmen)
  • Arbeitslosengeld I
  • Kurzarbeitergeld
  • Elterngeld

Ihr anrechenbares Einkommen kann sich verringern z. B. durch:

  • Grundfreibeträge (Informationen zur Berechnung auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit)
  • Elterngeldfreibetrag bei vorheriger Erwerbstätigkeit

Nicht als Einkommen auf Leistungen angerechnet werden z. B.:

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und entsprechenden Gesetzen
  • Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz bis zur Höhe einer vergleichbaren Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Blindengeld

WICHTIG: Auch nicht anrechenbare Einnahmen sind beim Jobcenter anzuzeigen.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie in allen Fragen rund um Ihre persönliche Situation.