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Grundsicherung

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Ihre Grundsicherung setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • den Regelbedarfen für erwerbsfähige Leistungsempfänger/innen und ihre nicht erwerbsfähigen Angehörigen
  • den Mehrbedarfen
  • den Kosten für eine angemessene Unterkunft und deren Heizung

Die Summe, die sich daraus ergibt, erhalten Sie monatlich im Voraus. Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, falls Sie weiter Leistungen benötigen.

Ihre Krankenversicherung

Mit der Bewilligung von Bürgergeld werden Sie Pflichtmitglied in der von Ihnen ausgewählten gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten trägt das Jobcenter.

Waren Sie vor Leistungsbezug Mitglied in einer Privaten Krankenkasse, so können auch hierfür Zuschüsse bis zu einer bestimmten Höhe vom Jobcenter übernommen werden. Merkblatt PKV

Download Merkblatt PKV

Gut zu wissen:

Das Bürgergeld ist eine individuelle Leistung auf Grundlage Ihrer persönlichen Lebensumstände.

Sollten sich persönliche oder wirtschaftliche Gegebenheiten ändern, sind Sie in der Pflicht, Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter unverzüglich zu informieren.

Zu den häufigsten Anlässen zählen Einkommensänderungen, Zuzug oder Wegzug von Haushaltsangehörigen, Heirat oder Umzug.

Download Veränderungsmitteilung