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Wichtige Änderungen im SGB II ab 1. Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 treten mit dem 13. Änderungsgesetz zum SGB II zahlreiche Neuerungen in Kraft. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf Arbeitsaufnahme und Eigenverantwortung. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Die Leistung erhält einen neuen Namen. Bis Ende 2026 darf der Begriff „Bürgergeld“ in der Verwaltung noch weiterverwendet werden.


  • Vermittlung hat Vorrang: Die schnelle Integration in Arbeit steht künftig wieder im Mittelpunkt. Qualifizierungen und Weiterbildungen erfolgen insbesondere dann, wenn sie die nachhaltige Eingliederung verbessern.


  • Mitwirkungspflichten werden ausgeweitet: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind künftig noch stärker verpflichtet, aktiv an ihrer Eingliederung in Arbeit mitzuwirken und ihre Arbeitskraft im zumutbaren Umfang einzusetzen. Hierzu gehört auch die zuverlässige Wahrnehmung von Meldeterminen.


  • Neue Vermögensregelungen: Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen entfällt. Vermögen wird bereits ab Beginn des Leistungsbezugs berücksichtigt; altersabhängige Freibeträge bleiben bestehen.


  • Anpassungen bei den Kosten der Unterkunft: Die Karenzzeit für Unterkunftskosten bleibt bestehen, allerdings gelten künftig Begrenzungen für die Übernahme unangemessen hoher Unterkunftskosten.


  • Regelbedarfe unverändert: Die Höhe der Regelsätze ändert sich zum 1. Juli 2026 nicht.


Hinweis: Für bereits laufende Leistungsfälle gelten teilweise Übergangsregelungen. Betroffene werden durch ihr Jobcenter über individuelle Auswirkungen informiert.