Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Persönliche Beratungsgespräche im Jobcenter Stadt Bamberg sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, die Bürgergeld bezieht, haben einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:
ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflegestätten
Übernahme der anfallenden Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kita, Schule oder Hort
Lernförderung (Nachhilfe), wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann, die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren, schulischen Angebote bestehen
Schülerbeförderung soweit nicht anderweitig abgedeckt
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie Mitgliedsbeiträge für Sportverein, Musikunterricht oder die Teilnahme an einer Freizeit im Rahmen von bis zu 15 € pro Monat oder maximal 180 € pro Jahr
Schulbedarf in Form eines Zuschusses; im Februar in Höhe von 58 € und zu Beginn des neuen Schuljahres in Höhe von 116 €
Ihr Antrag
Hier können Sie sich das Antragsformular Bildung und Teilhabe herunterladen.