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Bildung und Teilhabe

Zusatzleistungen für Kinder aus dem Bildungspaket

Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, die Bürgergeld bezieht, haben einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:

  • ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflegestätten
  • Übernahme der anfallenden Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kita, Schule oder Hort
  • Lernförderung (Nachhilfe), wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann, die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren, schulischen Angebote bestehen
  • Schülerbeförderung soweit nicht anderweitig abgedeckt
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie Mitgliedsbeiträge für Sportverein, Musikunterricht oder die Teilnahme an einer Freizeit im Rahmen von bis zu 15 € pro Monat oder maximal 180 € pro Jahr
  • Schulbedarf in Form eines Zuschusses; im Februar in Höhe von 58 € und zu Beginn des neuen Schuljahres in Höhe von 116 €

Ihr Antrag

Hier können Sie sich das Antragsformular Bildung und Teilhabe herunterladen.

Bildung und Teilhabe

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Bestätigung der Schule für Ausflug/Klassenfahrt

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Bestätigung der Schule für Lernförderung

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Bestätigung der Schule für Mittagsverpflegung

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Bestätigung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

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