Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 07:30 bis 14:00 Uhr Aufgrund der Covid-19 Situation ist eine persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich.
Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, die Arbeitslosengeld II bezieht, haben einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:
ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflegestätten
Übernahme der anfallenden Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kita, Schule oder Hort
Lernförderung (Nachhilfe), wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann, die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren, schulischen Angebote bestehen
Schülerbeförderung soweit nicht anderweitig abgedeckt
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie Mitgliedsbeiträge für Sportverein, Musikunterricht oder die Teilnahme an einer Freizeit im Rahmen von bis zu 15 € pro Monat oder maximal 180 € pro Jahr
Schulbedarf in Form eines Zuschusses; zu Beginn des Schuljahres in Höhe von 100 € und im darauffolgenden Februar in Höhe von 50 €
Ihr Antrag
Hier können Sie sich das Antragsformular Bildung und Teilhabe herunterladen.