Das Bürgergeld ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige „Leistungsberechtigte“
Zu den leistungsberechtigten Personen gehört, wer das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.
Auch wer diese Kriterien nicht erfüllt, z. B. Kinder oder Personen mit einer Erwerbsminderung, können Bürgergeld über das Jobcenter erhalten, wenn diese mit einem / einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben.
Der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers / der Antragstellerin und der Bedarfsgemeinschaft muss Bamberg sein.