Das Bürgergeld ersetzt seit dem 01.01.2023 die Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld und ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige „Leistungsberechtigte“
Zu den leistungsberechtigten Personen gehört, wer das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat sowie erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.
Auch wer diese Kriterien nicht erfüllt, z. B. Kinder oder Personen mit einer Erwerbsminderung, können Bürgergeld über das Jobcenter erhalten, wenn diese mit einem / einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben.
Der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers / der Antragstellerin und der Bedarfsgemeinschaft muss in der Stadt Bamberg sein.
Bei digital gestellten Anträgen sollten folgende Unterlagen als PDF mit beigefügt werden: