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Beantragung von Grundsicherung

Erstantrag und Folgeantrag: Das Wichtigste auf einen Blick

Die Grundsicherung ersetzt seit dem 01.07.2026 das Bürgergeld bzw. seit 2023 die Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld und ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige „Leistungsberechtigte“

Zu den leistungsberechtigten Personen gehört, wer das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat sowie erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.

Auch wer diese Kriterien nicht erfüllt, z. B. Kinder oder Personen mit einer Erwerbsminderung, können die Grundsicherung über das Jobcenter erhalten, wenn diese mit einem / einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben.

Der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers / der Antragstellerin und der Bedarfsgemeinschaft muss in der Stadt Bamberg sein.

Sie haben folgende Möglichkeiten Ihren Antrag auf Grundsicherung zu stellen:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten des Jobcenters Stadt Bamberg, Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.
  • über das Online-Portal www.jobcenter.digital: Dieser Antrag wird dann dem Jobcenter Stadt Bamberg digital zugeleitet.

Hinweis – wichtige Unterlagen:

Bei digital gestellten Anträgen sollten folgende Unterlagen als PDF mit beigefügt werden:

  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Mietvertrag und das letzte Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Zahlungen für Strom, Heizkosten, Wasser und Abwasser, sofern diese gesondert zu entrichten sind
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sozialversicherungsausweis oder Rentenversicherungsnummer
  • Mitgliedskarte oder Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung
  • Lebenslauf