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Mehrbedarfe

Für bestimmte Personengruppen können zusätzlich noch Mehrbedarfe in Betracht kommen, z. B. für Menschen mit Handicap, Schwangere und Alleinerziehende und bei bestimmten Erkrankungen, die eine kostenaufwändige Ernährung erfordern.

Erwerbsfähige Menschen mit Schwerbehinderung erhalten einen Mehrbedarf von 35 Prozent zusätzlich zu ihrem Regelbedarf, wenn sie Leistungen zum Einstieg ins Berufsleben erhalten.

Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent.

Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.

Die Höhe eines Mehrbedarfes für Ernährung ist abhängig von der Art und der Kostenintensivität der Erkrankung.

Erstausstattungen

Bestimmten Lebensumstände können zusätzliche Bedarfe notwendig machen, welche nicht aus der Regelleistung finanziert werden können – so können für

  • Erstausstattungen für die Wohnung (inkl. Haushaltsgeräte)
  • Erstausstattungen für Bekleidung
  • Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • für die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten sowie Miete von therapeutischen Geräten

nach Prüfung des Einzelfalls, zusätzliche Leistungen gewährt werden.

Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter / Ihre zuständige Sachbearbeiterin.